Nach Kenntnis der Frankenbadfreunde hat der Rat in seiner Sitzung am 27.09.2018 erstmalig einen Bürgerantrag abgelehnt, ohne zuvor den Antragstellern ein Rederecht im Bürgerausschuss eingeräumt zu haben. Diese Abweichung von den geltenden Regelungen zur Behandlung von Bürgeranträgen zeugt von fehlender Bürgerfreundlichkeit. Der Verein fragt sich, welchen Sinn eine nachträgliche Beratung im Bürgerausschuss am 10.10.2018 noch haben soll.
Mit großer Sorge nehmen die Frankenbadfreunde zur Kenntnis, dass der Rat mit Stimmen von CDU und FPD die Bereitstellung von Geldern für die Sanierung des maroden Frankenbaddaches und den Planungsauftrag an die Verwaltung abgelehnt hatte.
Die Frankenbadfreunde wollen keine „teueren politischen Zeichen“, sondern die Umsetzung dessen, was die Verwaltung in Vergangenheit (vor Beschlussfassung des neuen Bäderkonzepts) für erforderlich gehalten hatte. Das „Zeichen“ hatte die Verwaltung bereits 2016 selbst gesetzt, die Notwendigkeit einer Dachsanierung erkannt und diese deshalb als wichtige Baumaßnahme in das Investitionsprogramm 2016 des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) aufgenommen. Als Bürger einer Kommune im Haushaltssicherungskonzept dürfen wir davon ausgehen, dass das SGB sorgfältig die Erforderlichkeit des Mitteleinsatzes geprüft hatte. Warum sich der Zustand des Daches in den letzten zwei Jahren verbessert haben soll, hat die Verwaltung bis heute nicht erklären können.
Die Behauptung, die Einplanung der erforderlichen Gelder in den städtischen Haushalt und die Beauftragung der Verwaltung mit der Planung der Dachsanierung würden einen Vermögensschaden darstellen, konnte nicht belegt werden.
Trotz wiederholter Aufforderungen aus der Kommunalpolitik ist die Verwaltung eine Antwort auf wesentliche Fragen zur Kostensteigerung von 400.000 Euro in 2016 über ca. 800.000 Euro in 2017 zu 1,2 Mio. Euro in 2018 und zur Wirtschaftlichkeitsbetrachtung schuldig geblieben:
- Die Argumentation, dass die Kostensteigerung von 800.000 auf 1,2 Mio. Euro mit der Einbeziehung der Planungskosten (400.000 Euro) zu begründen sei, verwundert sehr.
- Dies gilt auch für die in der Ratssitzung beispielhaft aufgezählten möglichen baulichen Änderungen, die nur mit der Unkenntnis oder fehlenden Akzeptanz des denkmalpflegerischen Bindungsplans zu erklären sind.
- Es erschließt sich nicht, warum ggf. nachträgliche Dachaufbauten für das SGB eine technisch nicht bewältigbare Aufgabe darstellen sollen.
- Ferner blieb offen, ob es angesichts der allgemeinen Baukostensteigerungen, tatsächlich wirtschaftlicher sei, die Dachsanierung über weitere Jahre zu verschieben und dabei das Baudenkmal weiter zu gefährden (siehe Erfahrungen Beethovenhalle).
Vor diesem Hintergrund hat es überrascht, mit welcher Vehemenz gegen die Bereitstellung von Geldern für eine zeitnahe Dachsanierung und die Beauftragung der Planung argumentiert wurde. Der Diskussionsverlauf in der Ratssitzung bekräftigt die bestehenden Zweifel, ob der Oberbürgermeister, CDU und FDP weiterhin zu dem im Zusammenhang mit dem Neubau in Wasserland gefassten Beschluss stehen, „das Baudenkmal Frankenbad bleibt dauerhaft im städtischen Eigentum“. Hierzu haben die Frankenbadfreunde eine Klarstellung per Ratsbeschluss in der letzten Ratssitzung erwartet, die leider nicht erfolgt ist.
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Über die Ratssitzung am 27.09. hat der General-Anzeiger unter folgender Überschrift berichtet: Streit im Stadtrat - Bonner CDU hat Koalitionspartner ausmanövriert [Link zu general-anzeiger-bonn.de]>>