Bürgerantrag an den Rat

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Bürgerantrag

Sanierung des Frankenbades: Zukünftig ausreichende Finanzierung im Doppelhaushalt 2025/2026 sicherstellen

 

Die Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V. beantragen, der Rat möge nachfolgende Beschlüsse fassen:

 

1. Die Finanzierung des Baudenkmals Frankenbad bleibt auch in Zukunft gesichert. Dementsprechend werden im Doppelhaushalt 2025/2026 die in der Haushaltsstelle für die Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft (130 Mio. Euro) für die Sanierung des Frankenbads enthaltenen 34 Mio. Euro zweckgebunden für das Frankenbad gesichert und nicht zur Deckung der Finanzierungslücken beim aufwendigen Neubau des Kurfürstenbads mit einem Wellnessbereich / Saunalandschaft, der Erweiterung des Hardtbergbads zu einem Familienbad mit Rutschen etc. oder zur Erweiterung des Sportpark Nord um ein Wettkampfbecken genutzt.

 

2. Darüberhinaus beschließt der Rat, dass die Haushaltsmittel für die Frankenbadsanierung entsprechend der realen Kostenentwicklung bei den anderen Hallenbädern (Kurfürstenbad und Hardtberg) im Doppelhaushalt 2025/2026 angepasst und damit auf 64 Mio. Euro verdoppelt, mindestens aber an die gestiegenen Baukosten entsprechend den Steigerungsraten des Baupreisindex seit der letzten Kostenschätzung (34 Mio. Euro) angepasst werden.

 

3. Aufbauend auf dem Ratsbeschluss vom 10.02.2022, Drucksache-Nr 211626-04, zur Beschleunigung von Planung und Sanierung des Frankenbads wird die Verwaltung beauftragt, die Vergabe sämtlicher Planungs- und Bauleistungen im Paket entsprechend dem im Link beschriebenen SEP-Vergabevertragsmodell des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB NRW) zu beauftragen. Sofern sich die Verwaltung nicht in der Lage sieht, das SEP-Vergabevertragsmodell selbst durchzuführen, sollen Externe zur Hilfe gezogen werden.

 

https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Standards_Erlasse_Regelungen/SEP/definition-sep-vertragsmodell.pdf 

 

Begründung

 

zu 1 und 2:

Die Bereitstellung ausreichender Gelder ist eine wesentliche Voraussetzung für die Umsetzung des Ratsbeschlusses, das Frankenbad zu sanieren. In einer der letzten Sitzungen der Bezirksvertretung Bonn hatte die Verwaltung ausgeführt, dass die im Haushalt eingeplanten 130 Mio. Euro für die Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft nicht für die Sanierung bzw. den Neubau von Hallenbädern in allen Stadtbezirken reichen werden. Die aktuelle Kostenschätzungen für das Kurfürstenbad mit über 40 Mio. Euro und das Hardtbergbad mit über 50 Mio. Euro weichen erheblich von denjenigen bei der Aufstellung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft ab. Es ist der Eindruck entstanden, dass die für das Frankenbad in der Bäderpauschale enthaltenen 34 Mio. Euro zweckentfremdet nach Bad Godesberg, Hardtberg, bzw. in die Erweiterung des Sportpark Nord um ein Wettkampfbecken fließen sollen, um die dort entstandenen gravierenden Finanzierungslücken zu schließen. In Folge dessen würden für die beschlossene Sanierung des Baudenkmals Frankenbad die erforderlichen Gelder nicht mehr zur Verfügung stehen.

 

Eine weitere Erkenntnis aus dem Stand der Umsetzung der Bonner Bäderlandschaft ist, dass sich die Kosten für das Kurfürstenbad und das Hardtbergbad mit aktuell zusammen ca. 95 Mio. Euro im Vergleich zur Kostenschätzung bei der Aufstellung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft mehr als verdoppelt haben. Aufgrund dieser Erfahrungen ist mit einer entsprechenden Kostensteigerung auch bei der Sanierung des Baudenkmals Frankenbad zu rechnen, was eine Anpassung der Haushaltsmittel in der beantragten Höhe erforderlich macht. Dem Bekenntnis des Rates zur Frankenbadsanierung müssen entsprechende Taten folgen.

 

zu 3:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 10.02.2022 die Verwaltung beauftragt, Vorschläge zur Beschleunigung der Planung und Sanierung für das Baudenkmal Frankenbad zu erarbeiten. (Drucksache-Nr. 211626-04)

 

Das beantragte vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW) veröffentlichte SEP-Vergabevertragsmodell ist geeignet, diese Zielsetzung des Ratsbeschlusses umzusetzen, also die Sanierung des Frankenbads zu beschleunigen und für hohe Kostentransparenz zu sorgen. Es entspricht dem europäischen Vergaberecht.

 

Die Voraussetzungen für die Anwendung des Verfahrens liegen vor, nämlich zwingende wirtschaftliche oder technische Gründe.

 

Die Stadt ist zur Instandhaltung des Baudenkmals Frankenbad verpflichtet. Angesichts bröckelnder Fassaden und veralteter Technik besteht dringender Handlungsbedarf. Die Sanierungskosten durch jahrelange Verzögerungen sind bereits unnötigerweise um Millionen gestiegen. In den letzten Jahren ist der Baupreisindex sogar um mehr als 10 % im Jahr gestiegen, also 3,4 Mio. Euro zusätzlich pro Jahr. Mit weiteren Kostensteigerungen wegen Untätigkeit ist zu rechnen.

Laut Denkmalschutzgesetz NRW ist die dauerhafte Erhaltung denkmalwerter Bausubstanz zu gewährleisten. Bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Instandhaltungsmaßnahmen können sich Eigentümer von Denkmälern nicht auf Umstände berufen, die aus der Unterlassung der Verpflichtungen resultieren.

 

Aus Gründen der Kostentransparenz sind Kostensteigerungen aufgrund von jahrelanger Untätigkeit separat zu ermitteln.

 

 

Im Namen der Frankenbadfreunde

Jürgen Baumann, Hildegard Kinzel, Ingo Reßler, Jost Vantroyen 

 

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Förderverein zum Erhalt von Frankenbad und Platz

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Kontakt

Freundinnen und Freunde des Frankenbades e. V.

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