2020:
Die Koalition betont die soziale Bedeutung von Frankenbad und Platz für die gesamte Nordstadt und nimmt in die Koalitionsvereinbarung als Ziel den Sanierungsbeginn 2023 auf.
Juni 2021:
Der Sportausschuss stellt mit Beschluss vom 10.06.2021 zum Interimsbad, das seitens der Verwaltung als notwendige Voraussetzung für die Sanierung von Sportpark Nord und Frankenbad genannt wird, klar:
„Die Prüfung erfolgt unter der Maßgabe, dass sich aus der Sanierung des Sportpark Nord und dem möglichen Betrieb des Interimsbades keine zeitlichen Verzögerungen für die beschlossene Sanierung des Frankenbads ergeben..…“
(Drucksache 210798 - 01 AA)
Februar 2022:
Mangels erkennbarer Fortschritte bei der Erarbeitung eines konkreten Sanierungskonzepts stellen die Frankenbadfreunde den Bürgerantrag „Wort halten und mit der denkmalgerechten Sanierung spätestens 2024 beginnen“.
Der Rat erteilt am 10.02.2022 den Auftrag:
(Drucksache 211626 - 04)
April 2023:
Mangels konkreter Ergebnisse zum Arbeitsauftrag vom 10.02.2022 stellen die Frankenbadfreunde im April 2023 den Bürgerantrag „Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern“ insbesondere mit folgenden Forderungen:
(Drucksache 230731)
Mai 2023:
Die Bezirksvertretung Bonn stimmt einem inhaltlich weitestgehend gleichen Bürgerantrag „Zukunft des Frankenbads sichern“ am 23.05.2023 zu.
(Drucksache 230649)
Oktober 2023:
Mitteilungsvorlage Sachstand der Projekte aus dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft:
(Drucksache 231979)
November 2023:
Der Ausschuss für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vertagt erneut bei Gegenstimme der Linksfraktion am 08.11.2023 den Bürgerantrag vom 06.04.2023 „Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern“ trotz eines positiven Votums der Bezirksvertretung Bonn
Dezember 2023:
Die Bezirksvertretung Bonn bekräftigt am 05.12.2023 mit großer Mehrheit (gegen CDU) ihren Beschluss vom Mai 2023, mit der Sanierung des Frankenbades schnellstmöglich zu beginnen. Mit der Stellungnahme der Verwaltung zum Bürgerantrag der Frankenbadfreunde „Sanierungsbeginn Frankenbad bis 2025 sicherstellen“ gab sich die BV nicht zufrieden. Auf Antrag von Rheingrün vertagte sie die Entscheidung auf den 30.01.2024 mit der Maßgabe, dass
( Drucksache 232024)
Nach einem halben Jahr der Vertagungen des Bürgerantrags „Klimaplan umsetzen, Zukunft des Frankenbades sichern“ legt die Entscheidung des Ausschusses für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vom 6.12.2023 offen, dass die Ratskoalition von Grüne, SPD, Linke und Volt in Sachen Frankenbad mittlerweile gespalten ist:
Grüne und SPD im Rat stimmen trotz positiven Votums der Bezirksvertretung Bonn gemeinsam mit den Sanierungsgegnern CDU und FDP gegen den Bürgerantrag, Linke und Volt dafür. Damit steht nur noch die Linke und Volt hinter dem Ziel der Koalitionsvereinbarung; Sanierungsbeginn bis 2025. Auf Empfehlung der von einer Oberbürgermeisterin der Grünen geführten Verwaltung stimmten Grüne und SPD dagegen, dass die Oberbürgermeisterin die Sanierung des Frankenbads zur „Chefsache“ machen sollte und dagegen, dass die Verwaltung nach zwei Jahren endlich die Ergebnisse des Arbeitsauftrags des Rates zur Prüfung der Beschleunigung von Planung und Sanierung vorlegt, was sie selbst noch am 10.02.2022 mit beauftragt hatten. Die Verwaltung hat eigenmächtig mit Billigung der Oberbürgermeisterin aus dem klaren Sanierungsauftrag des Rates einen Prüfauftrag zur Sanierungsfähigkeit des Frankenbads gemacht. Dieses der Beschlusslage des Rates entgegenstehende Vorgehen wird von Grünen und SPD toleriert.
(Drucksache 230731)
Januar 2024:
Die Bezirksvertretung Bonn vertagt am 30.01.2024 die fristgerecht eingereichte Einwohnerfrage zu „Mehr Transparenz bei der Umsetzung des Rahmenplans zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“ weil die Verwaltung die Fragen zur Klärung der Beschlusslage nicht beantwortet hat:
- wo die benötigten Wasserflächen für das Schulschwimmen realisiert werden, wenn das Lehrschwimmbecken im Sportpark Nord nicht gebaut wird,
- um wieviele Millionen das aufwendige Wettkampfbecken teurer wird als das kleine Lehrschwimmbecken und wie diese Mehrkosten finanziert werden sollen,
- welche zeitlichen Verzögerungen ergeben sich bei der Realisierung eines Wettkampfbeckens im Vergleich zu einem Lehrschwimmbecken?
Das hat Folgen auch für den Sanierungsbeginn des Frankenbades.
Die Bereitschaft zur Transparenz sieht anders aus.
(Drucksache 240070)
Der Bürgerantrag „Sanierungsbeginn bis 2025 sicherstellen“ und die Mitteilungsvorlage „Sachstand der Projekte aus dem Rahmenplan zur Neuordnung der Bonner Bäderlandschaft“ wurden gemeinsam beraten. Nach längerer intensiver Diskussion, (in der Begriffe wie Sachstand ist ein Skandal, BV ist mitverantwortlich, weil sie sich zu wenig für Ihr Stadtteilbad engagiert, Rache am Bürger, weil durch Bürgerentscheide das Zentralbad zunichte gemacht wurde) vertagte die Bezirksvertretung Bonn erneut den Bürgerantrag. Grund: Die in der Sitzung am 6.12.2023 beschlossenen Maßgaben seitens der Verwaltung wurden nicht erfüllt:
Mit dieser Entscheidung ist die Bezirksvertretung der Abstimmungsempfehlung des Bezirksbürgermeisters (SPD) nicht gefolgt, den Bürgerantrag auf der Grundlage der Verwaltungsstellungnahme abzulehnen.
Ebenso wurde auf die erneute Einladung des Leiters des Sport- und Bäderamtes nicht verzichtet, trotz des Hinweises des Bezirksbürgermeisters, dass der Amtsleiter auch in der nächsten Sitzung nicht erscheinen würde, weil er nicht verantwortlich/zuständig sei.
Bemerkenswert ist, dass sich die SPD mit keinem Wort an der Diskussion um das Frankenbad beteiligt hatte, die Partei, die als Oppositionspartei noch in vorderster Reihe bei den Bürgerentscheiden an der Seite der BürgerInnen stand.
Irritierend war die Behauptung der Verwaltung, dass sie die Sanierung des Frankenbads nicht auf die lange Bank schieben würde. Schließlich hat sie nach 7 Jahren seit dem letzten Gutachten von 2017 (2024, in dem Jahr des zuletzt von ihr anvisierten Sanierungsbeginns) Aufträge aufgrund der in dem alten Gutachten enthaltenen Empfehlungen erteilt: Aktualisierung der Bauzustandserfassung durch Augenschein im März 2024 und Bausubstanz zerstörende Untersuchungen während der Schulferien 2024 sowie Prüfung der Schadstoffbelastung. Frühestens im Frühjahr 2025 soll die Machbarkeitsstudie zur Sanierungsfähigkeit in Auftrag gegeben werden.
(Drucksache Bürgerantrag 232024
Drucksache Mitteilungsvorlage 231979)